Videoüberwachungsgesetz

31. Oktober 2013

Videoüberwachungsgesetz

Traktandum 8, Kantonsratssitzung vom 31. Oktober 2013

Sicherheit, Überwachen, Abhören sind heute in und kommen offenbar auch zunehmend unter Freunden vor. Unser Kantonsparlament hat sich in diesem Jahr schon mehrmals mit diesen Themen befasst. Wir haben das Übertretungsstrafrecht und das Hooligenkonkordat ausgiebig diskutiert und verabschiedet. Mit dem Videoüberwachungsgesetz wird dieses Thema nun weiter geführt. Überwachung, Bestrafung, ordnungspolitische Themen und Massnahmen haben Hochkonjunktur.

Die SP ist gegenüber dieser Entwicklung eher skeptisch, insbesondere auch gegenüber der Wirksamkeit solcher Massnahmen. Auch gegenüber der Videoüberwachung besteht bei uns eine gewisse Skepsis. Mit der Videoüberwachung kann nur ein beschränktes Gebiet abgedeckt werden, die Schauplätze verlagern sich einfach. Es entwickelt sich ein Katz und Maus – Spiel, was heute bereits mit dem Einsatz von Sicherheitspatroullien sehr gut beobachtet werden kann, die Plätze, die überwacht werden, werden gemieden, andere Plätze rücken ins Zentrum. So wird vermutlich auch die Wirkung der Videoüberwachung überschätzt, da deren Einsatz noch unflexibler ist, als die Überwachung durch den Sicherheitsdienst.

Zu diskutieren gaben in unserer Fraktion auch die Kosten dieser Installationen. Der hohe Preis hat andrerseits vielleicht auch eine positive Wirkung, die hohen Kosten führen vielleicht ja dazu, dass wirklich zuerst andere Mittel überprüft und nur in Einzelfällen auf das Mittel der Videoüberwachung zurückgegriffen wird. Ebenso zu denken geben uns die budgetierten zwei Personalstellen. Es müsste doch möglich sein, eine Videoüberwachung mit einem deutlich tieferen Personalbestand zu betreiben.

Die SP spricht sich grundsätzlich gegen ein Eintreten aus. Wir möchten verhindern, dass die Videoüberwachung zum Alltag in unserer Gesellschaft wird.

31.10.2013 / Beat Iten