Bauernopfer. Durch die Hintertür zum Ziel …?

9. März 2016

Turbulent verlief die Kantonsratssitzung vom 25. Februar 2016. Es standen ja auch Traktanden zur Diskussion, die schweizweit interessierten.

Soll von Personen, an denen ein wichtiges öffentliches Interesse besteht, der Nachweis von Deutschkenntnissen für die Niederlassungsbewilligung gefordert werden? Als wichtiges öffentliches Interesse gilt primär das steuerbare Einkommen und Vermögen. Der Kantonsrat lehnte löblicherweise diesen Zusatz im Ausländergesetz ab. Die Ablehnung wurde von bürgerlichen Kreisen unter anderem damit begründet, dass diese Sonderbehandlung bei einem Referendum dem Volk kaum plausibel zu machen und dass eine Abstimmung kaum zu gewinnen wäre. Der Kantonsrat fand jedoch einen cleveren Ausweg aus diesem Dilemma. Er strich den ganzen Artikel.

In Zukunft soll der Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung nicht mehr im Gesetz verankert sein. Wurde da ein sinnvoller und gut funktionierender Artikel geopfert, um über eine Hintertüre das ursprüngliche Ziel doch zu erreichen? Im Schach würde man wohl von einem raffinierten Bauernopfer sprechen. Lieber die Verpflichtung ganz aus dem Gesetz streichen als an einige Wohlhabende eine bescheidene Forderung stellen. Zweifellos werden die gleichen Kreise sich bei nächster Gelegenheit wieder als Bewahrer und Verfechter unserer Sprache und Kultur darstellen.

Deutschkenntnisse sind in Zukunft im Gesetz kein Kriterium mehr, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Der Regierungsrat kann von sich aus Regelungen erlassen, wer über welche Deutschkenntnisse verfügen muss. Und es war ja der Regierungsrat, von dem die Idee stammte, Personen, an denen ein wichtiges öffentliches (fiskalisches) Interesse besteht, davon zu befreien.

Beat Iten, SP Kantonsrat

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